Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Rosen-Apotheke

§ 1 Einbeziehung

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Apotheke und dem Besteller gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Regelungen oder Ergänzungen - insbesondere in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers - erlangen - auch bei Kenntnis der Apotheke - nur im Falle ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch die Apotheke Geltung. Der Besteller erkennt die nachstehenden Bedingungen durch Bestätigung per Mausklick bei der Bestellung - spätestens mit der Annahme von Leistungen und Waren der Apotheke - an.

§ 2 Widerrufsrecht

Details unter Widerrufsbelehrung.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

  1. Produktpräsentationen auf der Webseite stellen nur eine Aufforderung des Apothekers an den Besteller zur Abgabe eines Angebotes dar. Der Besteller kann dort ein Produkt auswählen und dann die weiteren Schritte im Bestellprozess vornehmen. Ein Bestellangebot des Bestellers an den Apotheker entsteht, wenn der Besteller alle notwendigen Daten in diesem Bestellprozess eingegeben, die Kenntnisnahme dieser Geschäftsbedingungen bestätigt und das Funktionsfeld "Kaufen" bestätigt hat.
  2. Nach Eingang dieses Bestellangebots beim Apotheker wird dem Besteller eine automatische Empfangsbestätigung des Apothekers hierzu per E-Mail übermittelt mit den wesentlichen Daten des Bestellangebots und diesen Geschäftsbedingungen. Durch diese Empfangsbestätigung kommt noch kein Kaufvertrag zwischen dem Besteller und dem Apotheker zustande; die Empfangsbestätigung dokumentiert einzig den Eingang des Bestellangebots beim Apotheker.
  3. Ein verbindlicher Kaufvertrag kommt erst zu Stande durch Lieferung der Ware oder wenn der Apotheker dem Besteller per E-Mail die Versendung der bestellten Produkte per gesonderter E-Mail bestätigt hat. Der Apotheker behält sich die Annahme des Bestellangebotes vor; zur Annahme des Bestellangebotes und damit zum Abschluss eines Vertrags aufgrund des Bestellangebotes ist der Apotheker nicht verpflichtet. Ihr gesetzliches Widerrufsrecht bleibt unberührt.
  4. Angaben gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Qualitäts-, Beschaffenheits-, Zusammensetzungs-, Leistungs-, Verbrauchs- und Verwendbarkeitsangaben sowie Maße und Gewichte der Vertragswaren sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Zusicherung oder Garantie, welcher Art auch immer, dar.
  5. Die Versendung eines Arzneimittels kann abgelehnt werden, wenn zur sicheren Anwendung des Arzneimittels ein Informations- oder Beratungsbedarf besteht, der auf einem anderen Wege als einer persönlichen Information oder Beratung durch einen Apotheker nicht erfolgen kann.
    Der Versand kann weiterhin verweigert werden bei begründetem Verdacht auf Arzneimittelmissbrauch.

§ 4 Lieferungen

  1. Die Rosen-Apotheke besitzt keine Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln gemäß § 11a ApoG, daher sind apothekenpflichtige Arzneimittel i. S. d. § 43 Abs. 1 ArzneimittelG nur in der Apotheke abzuholen, denn die persönliche Beratung und Übergabe dieser Artikel durch pharmazeutisches Personal muss gewahrt bleiben. Nicht-Apothekenpflichtige Arzneimittel können im Einzelfall auch per Post zugestellt werden. Dazu wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an uns.
  2. Die Pflicht zur Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen (korrekte Lieferadresse) und die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus.
  3. Lieferfristen beginnen mit dem Vertragsabschluss. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, entfällt die alte Lieferzeit und eine neue ist zu vereinbaren.
  4. Bei Lieferverzögerungen auf Grund höherer Gewalt, hoheitlichen Eingriffes, von Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Streik im eigenen Betrieb, in Zulieferbetrieben oder bei Transporteuren oder auf Grund sonstiger von der Apotheke nicht zu vertretender Umstände ist die Apotheke berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen, soweit die Verzögerung dem Besteller zumutbar ist und er dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

§ 5 Zahlungsbedingungen, Zustellgebühr

  1. Die Zahlungsbedingungen sind im Bestellformular näher ausgewiesen.
  2. Der Kaufpreis wird spätestens mit Abgabe der bestellten Ware fällig. Er setzt sich aus den angegebenen Bruttopreisen (inkl. jeweils geltender gesetzlicher Umsatzsteuer) zusammen. Die Verpackung ist im Preis enthalten. Die Apotheke akzeptiert nur die im Rahmen der Bestellung von ihr angebotenen Zahlungsweisen. Bei Lastschriftzahlung wird der Rechnungsbetrag erst dann vom Bankkonto des Bestellers abgebucht, wenn die bestellte Ware abgeholt/geliefert worden ist.
  3. Teillieferungen werden jeweils gesondert in Rechnung gestellt, und es gelten hierfür die vorerwähnten Zahlungsbedingungen. Wird die Lieferung auf Wunsch des Bestellers oder auf Grund fehlender räumlicher bzw. technischer Voraussetzungen bei dem Besteller verzögert, so erfolgt Rechnungsstellung und Fälligkeit bei Lieferbereitschaft der Apotheke.

§ 6 Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

  1. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur gegen Forderungen ausüben, die auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen. Im Falle laufender Geschäftsbeziehung gilt jeder einzelne Auftrag als gesondertes Vertragsverhältnis.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Apotheke. Die Apotheke wird auf Wunsch des Bestellers bereits vorher Teile der gelieferten Vorbehaltsware an diesen übereignen, wenn insoweit der Wert der gelieferten Vorbehaltsware alle offenen Forderungen der Apotheke um mehr als 20 % übersteigt.
  2. Der Besteller ist verpflichtet, der Apotheke einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Besteller der Apotheke ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
  3. Die Apotheke ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen, wenn der Besteller mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug gerät oder über sein Vermögen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt ist oder er gegen die Pflicht nach Ziff. 2 dieser Bestimmung verstößt. Der Rücktritt ist dabei jedoch nur möglich, wenn der Besteller die Zahlung zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht bewirkt und die Apotheke im Vertrag den Fortbestand ihres Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat.
  4. Der Besteller ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware vor dem Übergang des Eigentums zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen, zu verarbeiten oder umzugestalten. Er darf die Vorbehaltsware nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiter veräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Besteller bereits hiermit alle daraus entstandenen Ansprüche gegen seinen Abnehmer in voller Höhe als Sicherheit für die Forderungen der Apotheke an diese ab. Die Apotheke nimmt diese Abtretung an. Der Besteller ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt. Die Apotheke behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Besteller mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug gerät oder über sein Vermögen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt ist. Die Apotheke kann dann Auskunft über die Empfänger der Vorbehaltsware verlangen und diesen die Abtretung der Forderung anzeigen.

§ 8 Gewährleistung

  1. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Besteller zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die Apotheke ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt.
  2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Der Besteller kann vom Vertrag jedoch nicht zurücktreten, wenn die vertragliche Pflichtverletzung der Apotheke, d.h. der vorhandene Mangel, unerheblich ist.
  3. Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller durch die Apotheke nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§ 9 Datenschutz

Details unter Datenschutz.

§ 10 Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

  1. Vertragssprache ist deutsch.
  2. Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert.Kunden können dies vor Absenden der Bestellung über die Druckfunktion des Browsers elektronisch sichern.

§ 11 Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: ec.europa.eu/consumers/odr/.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des mit dem Besteller geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Geschäftsbedingungen und des Vertrages unberührt.

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